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MFA-Besuche | Abrechnungsmöglichkeiten für Haus- und Fachärzte

MFA-Besuche sind im EBM delegationsfähige, ärztlich angeordnete Hilfeleistungen. Diese werden vergütet. Wie hoch das Honorar ist, hängt ab von der Qualifikation der MFA, der Facharztrichtung und der Praxisgröße. So wird  diese für die Gesundheitsvorsorge wichtige Leistung honoriert und zusätzlich die MFA - Qualifizierung gefördert.

Die EBM-Ziffern 03360 - 03365 | Spezielle Möglichkeiten für Hausärzte

Die Hausarztpraxis muss

  • nachweisen, dass sie eine speziell ausgebildete MFA, die nicht ärztliche Praxisassistentin (NäPa), beschäftigt
  • eine Genehmigung der KV vorliegen haben (wird erteilt, wenn die Praxis einmal pro Jahr nachweist, dass sie eine NaPä mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt)
  • für die letzten 4 Quartalen mindestens 700 Behandlungsfälle pro Quartal für den 1. Arzt und für jeden weiteren Arzt mindestens 521 Behandlungsfälle pro Quartal nachweisen* ODER
  • in den letzten 4 Quartalen mindestens 120 Behandlungsfälle pro Quartal für den ersten Arzt und ab jedem weiteren Arzt 80 Behandlungsfälle pro Quartal nachweisen, die 75 Jahre und älter sind*

Andere Fachgruppen können diese Ziffern nicht abrechnen.

Erfüllt die Praxis die Voraussetzungen setzt die KV automatisch diese Ziffern in der Abrechnung zu

  • EBM-Ziffer 03060 als Zuschlag auf die Ziffer 03040 (Zusatzpauschale zur Versichertenpauschalen 03000 und 03030 für die Wahrnehmung der hausärztlichen Versorgung) | 22 Punkte (€ 2,63) und die
  • EBM-Ziffer 03061 Zuschlag auf die EBM-Ziffer 03060 | 12 Punkte (€ 1,43)

Höchstwert für die beiden Ziffern beträgt pro Praxis 23.800 Punkte. HzV-Patienten und Patienten in der knappschaftlichen Versorgung reduzieren den Höchstwert um 34 Punkte pro Fall.

Diese Zuschlagsziffern honorieren den Aufwand für die Ausbildung und Beschäftigung einer NäPa mit ca. € 2.800 pro Quartal.

Besucht die NäPa den Patienten – zu Hause, im Alten- und Pflegeheim oder anderen beschützenden Einrichtungen – können diese Ziffern abgerechnet werden

  • EBM-Ziffer 03062 für den Besuch des Patienten | 166 Punkte (€ 19,81)
  • EBM-Ziffer 03063 für den Besuch eines weiteren Patienten „in derselben sozialen Gemeinschaft“. | 122 Punkte (€ 14,56)

Dieselbe soziale Gemeinschaft bedeutet nicht nur im selben Haus bzw. derselben Wohnung sondern auch das Alten- und Pflegeheim bzw. die besuchte Einrichtung. Werden z. B. im Pflegeheim mehrere Patienten besucht, kann für den 1. Besuch die 03062 abgerechnet werden, für alle weiteren nur die 03063.

 

Die Besuchsziffern können auch bei der postoperativen Betreuung des Patienten nach der EBM-Ziffer 31600 durch die NäPa genutzt werden

  • EBM-Ziffer 03062 für den 1. Besuch
  • EBM-Ziffer 03063 für den 2. Und jeden weiteren Besuch

In den Ziffern für den NäPa-Besuch ist das Wegegeld enthalten.

 

EBM-Ziffern 03064 und 03065 – Zuschlagsziffern zu den Besuchsziffern

Diesen werden automatisch von der KV zugesetzt, wenn die jeweilige Besuchsziffer abgerechnet wurde

  • EBM-Ziffer 03064 als Zuschlag auf die EBM-Ziffer 03062 | 20 Punkte (€ 2,63)
  • EBM-Ziffer 03065 als Zuschlag auf die EBM-Ziffer 03063 | 14 Punkte (€ 1,67)

 

Diese Ziffern können nur abgerechnet werden, wenn im aktuellen Quartal oder dem davor eine Versichertenpauschale abgerechnet wurde.

 

MFA-Besuche nach dem Kapitel 38 abrechnen

Die Ziffern aus dem Kapitel 38 ermöglichen es auch „kleinere“ Hausarztpraxen und Fachärzten Besuche abzurechnen. Investieren diese Praxen in die Ausbildung einer NäPa wird deren höhere Qualifikation durch Zuschläge zusätzlich vergütet. Kleinere Hausarztpraxen sind die, die die geforderte Anzahl von Behandlungsfällen (s. o.) für die Abrechnung der Ziffern 03060 – 03065 nicht erreichen.

Auch in diesen Besuchsziffern ist das Wegegeld enthalten.

 

Für den MFA-Besuch können Haus- und Fachärzten diese Ziffern abrechnen

  • EBM-Ziffer 38100 MFA-Besuch des Patienten | 76 Punkte (€ 9,07)
  • EBM-Ziffer 38105 MFA-Besuch eines weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft | 39 Punkte (€ 4,65)

Dieselbe soziale Gemeinschaft bedeutet nicht nur im selben Haus bzw. derselben Wohnung sondern auch das Alten- und Pflegeheim bzw. die besuchte Einrichtung. Werden z. B. im Pflegeheim mehrere Patienten besucht, kann für den 1. Besuch die 38100 abgerechnet werden, für alle weiteren nur die 38105.

 

Um diese Leistung abzurechnen muss

  • die Praxis einen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem „nichtärztlichen Heilberuf“ beschäftigen. Das ist i. d. R die MFA, kann aber auch ein Kranken- oder Altenpfleger sein.
  • keine Genehmigung der KV vorliegen

Besucht eine NaPä den Patienten können Hausärzte und bestimmte Fachärzte zusätzlich diese Ziffern abrechnen

  • EBM-Ziffer 38200 beim Besuch im Altenheim oder beschützenden Einrichtungen als Zuschlag zur EBM-Ziffer 38100 | 90 Punkte (€ 10,74)
  • EBM-Ziffer 38202 beim Besuch des Patienten zu Hause als Zuschlag zur EBM-Ziffer 38100 | 90Punkte (€ 10,74)– können Hausärzte nicht abrechnen
  • EBM-Ziffer 38205 beim Besuch jedes weiteren Patienten im Altenheim oder der beschützenden Einrichtung als Zuschlag zur EBM-Ziffer 38105 | 83 Punkte (€ 9,91)
  • EBM-Ziffer 38207 beim Besuch eines weiteren Patienten zu Hause als Zuschlag zur EBM-Ziffer 38105 | 83 Punkte (€ 9,91)– können Hausärzte nicht abrechnen

 

Um diese Ziffern abzurechnen muss

  • eine NaPä in der Praxis angestellt sein und dies der KV mitgeteilt werden
  • eine Genehmigung der KV vorliegen (wird erteilt, wenn die Praxis ein im Jahr bestätigt, dass sie eine NaPä mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt)
  • im aktuellen Quartal oder dem davor die Versicherten- oder Grundpauschale abgerechnet worden sein

*die Zahlen gelten für Ärzte mit voller Zulassung, bei Teilzulassungen werden die Zahlen entsprechend reduziert