ePA-Abrechnung
Seit 01. Juli 2021 haben Patienten ein Anrecht darauf, dass Ärzte und Psychotherapeuten Befunde, Therapiepläne etc. in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegen. Seit dem 01.01.2022 stehen auch die EBM-Ziffern fest, mit denen die ePA-Pflege vergütet wird - extrabudgetär. Dies sind die EBM-Ziffern 01648, 01647 und 01431.
EBM-Ziffer 01648 Zusatzpauschale ePA-Erstbefüllung | 89 Punkte | € 10,23: einmalig je Versicherten
- enthält die Patientenakte schon Daten, darf die Pauschale nicht noch einmal abgerechnet werden
- im Behandlungsfall nicht neben der EBM-Ziffer 01647 möglich
- Beratung des Patienten zur ePA ist kein Bestandteil dieser Ziffer
EBM-Ziffer 01647 Zusatzpauschale ePA-Unterstützungsleistung | 15 Punkte | € 1,72: bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
- Zusatzpauschale auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale
- einmal im Behandlungsfall
- im Behandlungsfall nicht neben der EBM-Ziffer 01648 möglich
EBM-Ziffer 01431 Zusatzpauschale ePA zu den Gebührenordnungspositionen 01430, 01435 und 01820 | 3 Punkte | € 0,34: ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt
- maximal viermal im Arztfall
- nicht mehrfach am Tag
- nicht neben anderen Gebührenordnungsziffern außer den EBM-Ziffern 01430, 01435 und 01820 abrechenbar
- EBM-Ziffern aus der Legende im Detail: 01430 (Verwaltungskomplex), 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale) und 01820 (Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung)
Weitere Informationen zu die Ziffern finden Sie auf der Homepage der KBV.
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur – TI
- Update auf ePA-Konnektor
- PVS-Modul für die ePA
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Version 2.0
Weitere Informationen zur ePA finden Sie auf der KBV-Homepage oder auf der gematik-Homepage.