Die Zervixkarzinom-Früherkennung: Inhalte – Abrechnung - Anforderung
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- Die anspruchsberechtigten Frauen werden mit einem Einladungsschreiben über die Möglichkeiten des Früherkennungsprogramms informiert. Erstmals bei Erreichen des 20. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre, zuletzt bei Erreichen des 65. Lebensjahrs.
- Frauen zwischen 20 und 35 haben Anspruch auf eine jährliche zytologische Testung (der PAP-Test) und die klinische Untersuchung.
- Frauen ab 35 Jahren können alle 3 Jahre die klinischen Untersuchung und eine Kombination aus PAP-Test und HPV-PCR (Ko-Testung) nutzen. - Unabhängig vom Einladungsschreiben können Frauen auch nach dem 65. Lebensjahr die Vorsorge nutzen.
- Die weitere Abklärung auffälliger Befunde ist, ebenfalls zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, möglich.
Die gesamte Vergütung ist extrabudgetär. Die Laboruntersuchungen belasten nicht den Fallwert.
- Für die Früherkennungsuntersuchungen: Gebührenordnungsposition (GOP) 01762 für die Zytologie, GOP 01763 für die HPV-PCR
- Für die Abklärungsdiagnostik bei auffälligem Befund
- GOP 01766 für die Zytologie, GOP 01767 für die HPV-PCR
- GOP 01768 für die Histologie nach einer Aufklärungskolposkopie
Die zytologische Untersuchung kann mit dem PAP-Test oder mit der Dünnschichtzytologie durchgeführt werden.
Angefordert werden die Zytologie und die HPV-PCR mit dem Muster 39.
Abrechnung in der Frauenarztpraxis
- GOP 01760 Untersuchung und Dokumentation ohne Abstrich 159 Punkte | € 18,27
- GOP 01761 Untersuchung und Dokumentation. 216 Punkte | € 24,71
- GOP 01764 Abklärungsdiagnostik nach auffälligem Befund. 93 Punkte | € 10,69. Mit dieser Ziffer kann die Praxis die Probenentnahme für die Abklärungsdiagnostik nach auffälligem Befund abrechnen.
- GOP 01765 Abklärungskolposkopie zur Abklärung auffälliger Befunde. 729 Punkte | € 83,66. Nur mit entsprechender Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung..
Es muss dokumentiert werden. Ohne diese Dokumentation darf die Leistung nicht mehr abgerechnet werden, da sie dann nicht vollständig erbracht ist.
Die GOP 01760 ersetzt die GOP 01730 (Krebsfrüherkennung bei der Frau). Mit dieser GOP rechnet die Praxis die Krebsvorsorge ohne Abstrich ab, dass beschriebene neue Früherkennungsprogramm (mit Abstrich) mit der GOP 01761. Die 01760 ist im Kalenderjahr nicht neben 01761 berechnungsfähig.
So kann die Praxis nach den neuen Regelungen abrechnen:
- 01761 bei Frauen zwischen 20 -und 34 Jahren. Wünscht die Frau keinen Abstrich, die GOP 01760.
- Alle 3 Jahre bei den ab 35 - jährigen die Untersuchung nach dem neuen Programm mit der GOP 01761. In den beiden Jahren dazwischen die Untersuchung nach der GOP 01760. Als Beispiel: 2020 GOP 01761 | 2021 GOP 01760 | 2022 GOP 01760 | 2023 wieder die 01761.
So haben auch über 35-Jährige die Möglichkeit, eine jährliche Krebsvorsorge als Kassenleistung zu nutzen. Wünschen die Patientinnen zusätzlich die zytologische und/oder die HPV-Untersuchung, müssen diese als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten werden.
Auch nach zervixerhaltender Partialhysterektomie können Frauen wieder an der Früherkennung teilnehmen. Kann kein für die Untersuchung notwendiges Gewebematerial entnommen werden, ist das die Vorsorge ohne Abstrich, die mit der GOP 01760 abgerechnet wird.
Leistungen im Zuge der Nachsorge werden, wie bisher, als kurative Leistungen abgerechnet.
Hier finden Sie die Information als PDF: