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ePA-Abrechnung

 

Seit Anfang 2022 gibt es mit den EBM-Ziffern 01648, 01647 und 01431 eine Vergütung für Leistungen im Zusammenhang mit der ePA. Die EBM-Ziffer 01648 vergütet die Erstbefüllung der ePA, die Ziffern 01647 sowie  01431 das Einstellen aktueller Informationen. Durch die Einführung der ePA für alle, mit der jeder Kassenpatient die ePA von seiner Krankenkasse erhält, sei denn er widerspricht (Opt-Out-Regelung), bekommen diese Ziffern deutlich mehr Bedeutung.   

 

EBM-Ziffer 01648 Zusatzpauschale ePA-Erstbefüllung | 89 Punkte | € 10,62: einmalig je Versicherten

  • enthält die Patientenakte schon Daten, darf die Pauschale nicht noch einmal abgerechnet werden
  • im Behandlungsfall nicht neben der EBM-Ziffer 01647 möglich
  • Beratung des Patienten zur ePA ist kein Bestandteil dieser Ziffer

EBM-Ziffer 01647 Zusatzpauschale ePA-Unterstützungsleistung | 15 Punkte | € 1,79: bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt

  • Zusatzpauschale auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale
  • einmal im Behandlungsfall
  • im Behandlungsfall nicht neben der EBM-Ziffer 01648 möglich

EBM-Ziffer 01431 Zusatzpauschale ePA zu den Gebührenordnungspositionen 01430, 01435 und 01820  | 3 Punkte | € 0,36

: ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt 

  • maximal viermal im Arztfall
  • nicht mehrfach am Tag
  • nicht neben anderen Gebührenordnungsziffern außer den EBM-Ziffern 01430, 01435 und 01820 abrechenbar
  • EBM-Ziffern aus der Legende im Detail: 01430 (Verwaltungskomplex), 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale) und 01820 (Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung)

Weitere Informationen zu die Ziffern finden Sie auf der Homepage der KBV.

  • Anschluss an die Telematikinfrastruktur – TI
  • PVS-Modul Version 3.0 für die ePA (ist diese nicht installiert, wird die TI-Pauschale gekürzt)
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Version 2.0

Weitere Informationen zur ePA finden Sie auf der KBV-Homepage oder auf der gematik-Homepage.