Abrechnung Notfalldatenmanagement
Seit Mitte 2020 haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ihre Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden. Das Hinterlegen, Aktualisieren und Löschen dieser Daten wird seitdem vergütet. Wie die EBM-Ziffern für die Erstbefüllung und Pflege der ePA werden diese Ziffern bisher kaum genutzt. Im Zuge der Erstbefüllung bzw. Pflege der ePA könnte die Praxis "nebenbei" die Notfalldaten anlegen. Beim nächsten Besuch des Patienten können die Informationen dann auf der eGK hinterlegt und die EBM-Ziffer 01640 (€ 9,91) abgerechnet werden.
EBM-Ziffer 01640 | Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen bestimmter Fachgruppen für die Anlage des Notfalldatensatzes| Vergütung: 80 Punkte | € 9,91
- einmal im Krankheitsfall
- darf nur von Ärzten angelegt werden, die ein umfassendes klinisches Bild vom Patienten haben
- Anlagen reiner Kommunikationsdaten, wie Angehörige oder betreuender Arzt, erlauben die Abrechnung der Ziffer nicht
- Einwilligungserklärung einholen
- TI muss vorhanden sein
EBM-Ziffer 01641 | Zuschlag Notfalldatensatz auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen bestimmter Fachgruppen für die Überprüfung des Notfalldatensatzes. | Vergütung: 4 Punkte | € 0,50
- die Ziffer wird durch die zuständige KV zugesetzt
- einmal im Behandlungsfall
Somit erhält die Praxis diese Ziffer für jeden Behandlungsfall, außer wenn in diesem schon die 01640 oder 01642 abgerechnet wurde.
EBM-Ziffer 01642 | 1 Punkt | € 0,12
- einmal im Behandlungsfall
- nur wenn auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Notfalldaten (s. u. Anlegen eines Notfalldatensatzes abrechnen) vorhanden sind
- in den 3 Quartalen nach denen die Ziffer abgerechnet wurde, darf sie nicht wieder genutzt werden
Eine Hausarztpraxis mit 1.000 Behandlungsfällen legt im Quartal bei 100 Patienten den Notfalldatensatz an. Das ergibt
- bei 100 Patienten über die EBM-Ziffer 01640 (rechnet die Praxis ab): 100 x 80 Punkte = 8.000 Punkte x 0,123934 Euro* = € 991,47
- bei 900 Patienten über die EBM-Ziffer 01641 (setzt die KV zu): 800 x 4 Punkte = 3.200 Punkte x 0,111244 Euro* = € 396,59.
Somit erhält die Praxis im Quartal € 1.388,06 für das Notfalldatenmanagement (NFDM)
Weitere Informationen finden Sie auf der KBV-Homepage