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Telefonische AU dauerhaft möglich | Die Regelungen im EBM

 

Die Krankschreibung ist für maximal 5 Tage möglich. Folgekrankschreibungen sind nur möglich, wenn die Erstbescheinigung bei einem Praxis- oder Hausbesuch augestellt wurde.

Die telefonische-AU ist möglich, wenn der Patient
  • keine schweren Symptome hat,
  • der Praxis bekannt ist und
  • Arzt und Patient nicht in der Videosprechstunde miteinander sprechen können.

Der Patient hat keinen Anspruch auf eine telefonische AU.

So können die Patientendaten erfasst werden
  • Patient war in den Quartal schon mit seiner eGK in der Praxis – Daten liegen vor
  • bekannter Patient, Praxis übernimmt im sogenannten Ersatzverfahren die Daten aus der Patientenakte
So kann abgerechnet werden
  • Nur telefonischer Kontakt, EBM-Ziffer 01435 (Bereitschaftspauschale | 88 Punkte (€ 10,50) abrechnen.
  • War der Patient in dem Quartal, in dem die telefonische AU ausgestellt wurde, in der Praxis, wird die Versicherten- oder Grundpauschale abgerechnet (evtl. mögliche Pauschalen/Zuschläge nicht vergessen). Dasselbe gilt auch bei die Videosprechstunde. Die 01435 kann dann nicht abgerechnet werden.  
  • Mit der Pseudoziffer 88128 (€ 0,86) rechnet die Praxis den Versand der AU-Bescheinigung ab.

 

1. Kontakt: Telefonisch: AU wird ausgestellt

  • 01435  Bereitschaftspauschale
  • 88122 Porto

2. Kontakt: Gastritis, Patient mit Diabetes Typ 2

  • 03000 Versichertenpauschale
  • 03220 Chronikerpauschale
  • 03222 Zuschlag auf die Chronikerpauschale (setzt KV zu)
  • 03040 Zusatzpauschale zur GOP 03000 (setzt KV zu)
  • 03020 Hygienepaushale (setzt KV zu)
  • 01435 wird gestrichen

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