Skip to main content

NIPT ab 01.07.2022 Kassenleistung - Beratung wird vergütet

 

Im September 2019 beschloss der G-BA nach einer umfassenden Bewertung den Nicht-Invasiven Pränataltest (NIPT) in die Mutterschaftsrichtlinien (Mu-RL) aufzunehmen. Am 18.05.2022 hat der Gemeinsame Bewertungsausschuss die Vergütung festgelegt. Damit ist NIPT zum 01.07.2022 Kassenleistung. Die nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) und in der Mu-RL vorgeschriebene Beratung der Schwangeren wird mit zwei Ziffern vergütet: EBM-Ziffer 01789 und 01790. 

Die Laboruntersuchung belastet den Fallwert der Praxis nicht.

Die Beratungsziffern dürfen nur Fachgruppen mit entsprechender Qualifikation nach GenDG abrechnen: Gynäkolog*innen  mit der Zusatzqualifikation fachgebundene genetische Beratung, Humangenetiker*innen und Ärzt*innen mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik.

 

EBM-Ziffer 01789 | 84 Punkte | € 10,02 | Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest […]

  • persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, auch per Videosprechstunde
  • bis zu viermal in der Schwangerschaft 
  • je vollendeten 5 Minuten

EBM-Ziffer 01790 | 166 Punkte | € 19,81 | Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests […] 

  • persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, auch per Videosprechstunde
  • bis zu viermal in der Schwangerschaft 
  • je vollendeten 10 Minuten

 

Die Untersuchung auf Trisomie 13, 18 und 21 mittels NIPT ist nicht generell eine Kassenleistung, sondern bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren. Diese sind in den Mutterschaftsrichtlinien in Abschnitt B, Nr. 1 dargestellt.