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Hepatitis-Screening nach GOÄ abrechnen

Seit Februar 2021 ist das Screening auf Hepatitis B und C Bestandteil der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie des G-BA, seit Oktober 2021 Kassenleistung. Das Hepatitis-Screening kann jeder Kassenpatient ab 35 Jahre einmal im Leben im Zuge einer Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen. Für die Beratung rechnet die Praxis als Zuschlag zur 01732 (Check-up) die EBM-Ziffer 01734 (41 Punkte, € 4,89) ab.

Anders als im EBM gibt es für das Screening auf Hepatitis B und C keine Ziffer. Hier muss der Arzt, wie bei vielen anderen neuen Untersuchungen, die bestehenden Möglichkeiten nutzen:

  • Als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung GOÄ-Ziffer 29, Steigerung z. B. mit dem Faktor 2,9 (€ 74,39). Mögliche Begründung: erhöhter Zeitaufwand, zusätzliche Beratung Hepatitis-Screening
  • Nur das Hepatitis-Screening: GOÄ-Ziffern 1 (Beratung) und 250 (Blutentnahme), evtl. GOÄ-Ziffer 2 für Befundmitteilung durch MFA (bei negativem Befund) bzw. bei positivem Befund Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3.

Hinweis
Wenn Sie dann zusätzlich noch das Hautkrebs-Screening durchführen, können Sie die GOÄ-Ziffer 29 bis zum 3,5-fachen Satz steigern (€ 89,78). Begründung könnte sein: erhöhter Zeitaufwand zusätzliche Beratung Hepatitis-Screening und Hautkrebsscreening beraten und durchgeführt.
Bitte denken Sie daran, dass bei der Krebsvorsorge Frau (GOÄ-Ziffer 27) und Mann (GOÄ-Ziffer 28) die Hautkrebsvorsorge eine Teilleistung dieser umfassenden Krebsvorsorge ist. Diese Ziffern können daher nicht mit der Begründung Hautkrebsvorsorge über dem Schwellenwert gesteigert werden. Das isolierte Hautkrebsscreening z. B. beim Dermatologen kann mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) und der GOÄ-Ziffer 7 (vollständige körperliche Untersuchung mindestens […]) abrechnet werden. Daneben ist die GOÄ-Ziffer 750 für die Dermatoskopie oder die GOÄ-Ziffer 612 analog (Videogestützte Untersuchung […] möglich (DÄ, Heft 36/1999). Bei einer umfangreichen Beratung auch die GOÄ-Ziffer 3 (DÄ Heft 40 / 2009). Wird die GOÄ-Ziffer 3 berechnet, können aufgrund der Abrechnungsbestimmungen zur GOÄ-Ziffer 3 (GOÄ - Ziffer 3 alleine oder nur neben 4, 5, 6, 7, 8, 800 oder 801) weder die GOÄ-Ziffer 750 noch die GOÄ-Ziffer 612 analog berechnet werden.

Als Bestandteil der G-BA-Richtlinien können auch Privatversicherte diese Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen und bekommen i. d. R. die Kosten erstattet. Denn die meisten Versicherungsverträge – auch im Standard- und Basistarif – enthalten zur Kostenübernahme die Formulierung: „ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)“ [wie die GBA-Richtlinien, Anmerk. Der Redaktion]“. Vergleichbares gilt bei Beihilfen, Postbeamten B und KVB.
Aus formaler Sicht „darf“ der Arzt das Hepatitis-Screening durchführen und abrechnen. Als Teil der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie erfüllt es nachweislich die Bedingungen des §1 Abs.2 GOÄ: „Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind“