Beratung zum „Hepatitis-Screening“ wird mit € 4,89 extrabudgetär vergütet.
Das „Hepatitis-Screening“, die Untersuchung auf Hepatitis B und C, wurde zum 01. Oktober 2021 in den EBM aufgenommen und damit Kassenleistung. Das Beratungsgespräch zur Untersuchung rechnen Praxen mit der EBM-Ziffer 01734 ab, oder begrenzt bis zum 31.12.2023 mit der EBM-Ziffer 01744. Beide Ziffern sind extrabudgetär.
Nach der entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben alle Versicherten ab 35 Jahren einmalig den Anspruch auf ein „Hepatitis-Screening“ im Zuge der Gesundheitsuntersuchung (GESU). Das Beratungsgepräch wird als Zuschlag zur EBM-Ziffer 01732 abgerechnet, mit der
EBM-Ziffer 01734 | 41 Punkte | € 4,89
In dem Beratungsgespräch soll u. a. der Impfstatus abgeklärt, sowie über die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten der Hepatitis B und C informiert werden. Die Ziffer kann auch genutzt werden, wenn nur auf Hepatitis B oder Hepatitis C untersucht wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Versicherte nachweislich gegen Hepatitis B geimpft ist.
Die Übergangsregel, die ein Screening unabhängig von der GESU ermöglichte und bei der die Beratung dann mit der EBM-Ziffer 01744 abgerechnet wurde, endet zum 31.12.2023. Ab 01.01.2024 kann das Hepatitis-Screening, wie in der G-BA Richtlinie festgelegt, aussschließlich im Zuge der GESU angeboten und mit der EBM-Ziffer 01734 abgerechnet werden. Das Ende der Übergangsregel bietet insgesamt eher Vorteile für Patienten und Praxen. Dem Patienten kann die Leistung weiterhin angeboten werden. Vergütet wurden beide Ziffern gleich, also keine Honorareinbuße und in der Praxis gibt es einen Sonderfall weniger.
Die Laboruntersuchungen – HBsAg, HCV-Ak und die bei einem positiven Nachweis durchgeführten Folgeuntersuchungen HBV-DNA bzw. HCV-RNA – belasten den Fallwert der Praxis nicht. Informationen zur Laboranforderung finden Sie in unserer Laborinformation.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV.