Telefonische AU dauerhaft möglich | Die Regelungen im EBM
Die Krankschreibung ist für maximal 5 Tage möglich. Folgekrankschreibungen sind nur möglich, wenn die Erstbescheinigung bei einem Praxis- oder Hausbesuch augestellt wurde.
Die telefonische-AU ist möglich, wenn der Patient
- keine schweren Symptome hat,
- der Praxis bekannt ist und
- Arzt und Patient nicht in der Videosprechstunde miteinander sprechen können.
Der Patient hat keinen Anspruch auf eine telefonische AU.
So können die Patientendaten erfasst werden
- Patient war in den Quartal schon mit seiner eGK in der Praxis – Daten liegen vor
- bekannter Patient, Praxis übernimmt im sogenannten Ersatzverfahren die Daten aus der Patientenakte
So kann abgerechnet werden
- Nur telefonischer Kontakt, EBM-Ziffer 01435 (Bereitschaftspauschale | 88 Punkte (€ 10,50) abrechnen.
- War der Patient in dem Quartal, in dem die telefonische AU ausgestellt wurde, in der Praxis, wird die Versicherten- oder Grundpauschale abgerechnet (evtl. mögliche Pauschalen/Zuschläge nicht vergessen). Dasselbe gilt auch bei die Videosprechstunde. Die 01435 kann dann nicht abgerechnet werden.
- Mit der Pseudoziffer 88128 (€ 0,86) rechnet die Praxis den Versand der AU-Bescheinigung ab.
1. Kontakt: Telefonisch: AU wird ausgestellt
- 01435 Bereitschaftspauschale
- 88122 Porto
2. Kontakt: Gastritis, Patient mit Diabetes Typ 2
- 03000 Versichertenpauschale
- 03220 Chronikerpauschale
- 03222 Zuschlag auf die Chronikerpauschale (setzt KV zu)
- 03040 Zusatzpauschale zur GOP 03000 (setzt KV zu)
- 03020 Hygienepaushale (setzt KV zu)
- 01435 wird gestrichen