So werden Impf- und Genesenenzertifikate abgerechnet
Seit Ende Juni kann die Corona-Impfung digital nachgewiesen werden - mit dem Impfzertifikat in Form eines QR-Codes. Seit Anfang Juli gibt es auch das digitale Genesenenzertifikat. Die Praxen bekommen für das Ausstellen der Zertifikate 2 Euro oder 6 Euro Honorar – abhängig davon unter welchen Voraussetzungen sie es ausstellen.
Die Abrechnungsmöglichkeiten
Für Patienten, die in der Praxis geiimpft wurden
- Pseudo-Ziffer 88350 | € 6,00 | Ausstellen des Impfzertifikats über das Webportal des RKI
- Pseudo-Ziffer 88351 | € 2,00 | Impfzertifikat automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems
Für Patienten, die nicht in der Praxis geimpft wurden
- Pseudo-Ziffer 88352 | € 6,00 | Austelllen eines Impfzertifikats (reduziert von € 18,- durch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministerium vom 06.07.2021)
- Pseudo-Ziffer 88353 | € 6,00 | Ausstellen eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung
Genesenenzertifikat
- Pseudo-Ziffer 88370 | € 6,00 | Ausstellen eines COVID-19-Genesenenzertifikats
- Pseudo-Ziffer 88371 | € 2,00 | Ausstellen eines COVID-19-Genesenenzertifikats – automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems
Die Praxen rechnen ihre Leistungen mit ihrer KV ab.
Direkt aus dem PVS mit kostenfreiem Modul
Damit Praxen die Daten aus dem PVS übernehmen können, hatte das BMG die Praxissoftwarehersteller aufgefordert ein entsprechendes Modul zu entwicklen. Dieses ist inzwischen für viele PVS verfügbar. Der Softwareanbieter erhält vom Bund € 105 pro Praxis, in der er das Modul installiert. Für die Praxen entstehen keine Kosten.
Zusätzlich können die Zertifikate noch über das Webportal des RKI erstellt werden.
Hinweis! Das Ausfüllen des Impfausweises wird nicht zusätzlich vergütet. Diese Leistung ist im Honorar für die Impfung enthalten.
Weitere Details zur Abrechnung finden Sie auf der Homepage der KBV.