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Mit Pseudoziffer 88115 - Begleitleistungen bei OP´s aus dem AOP-Katalog in der Hausarztpraxis extrabudgetär abrechnen

Wird z. B. die Operationsvorbereitung nach den EBM-Ziffer 31010 – 31013 im Zusammenhang mit einer OP-Leistung aus dem Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog) erbracht, wird diese extrabudgetär vergütet. Das trifft auch auf alle weiteren Leistungen im direkten Zusammenhang mit der ambulanten OP zu z. B. eine Sonographie oder ein Gespräch nach der EBM-Ziffer 03230. Diese Leistungen werden als Begleitleistung bezeichnet. Damit die KVen die Begleitleistungen erkennt, muss ein extra Schein mit der Pseudonummer 88115 angelegt werden. Dies ist nicht notwendig, wenn nur Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen nach §115b SGB V (Ambulantes Operieren) erbracht werden.

Damit der Hausarzt korrekt abrechnen kann, vermerkt der Operateur auf dem Ü-Schein dass die OP nach §115b durchgeführt wurde. Zusätzlich gibt er noch das OP-Datum und den OPS-Code an.

Patient kommt mit Ü-Schein

  • Praxis legt Ü-Schein an mit: OPS-Code (in Feld 5035), BSNR und LANR des Operateurs und Pseudoziffer 88115.
    Abrechnung je nach Art der Überweisung des Operateurs
    • SUG 21 (Auftragsleistung) Ziffer 01436 + 31010 – 31013 (je nach Alter)
    • SUG 24 (Mit- und Weiterbehandlung) V-Pauschale + 31010 – 31013 (je nach Alter),

Patient kommt ohne Überweisung vom Operateur in die Praxis

Schein anlegen, V-Pauschale abrechnen (wenn 1. Arzt-Patienten-Kontakt (A-P-K) in dem Quartal) und 31010 – 31013 (je nach Alter). 88115 wird nicht angegeben.

Postoperative Leistungen können in der Hausarztpraxis nur mit Überweisung durch den Operateur abgerechnet werden.

Praxis legt Schein an (SUG 21 oder SUG 24) mit OP-Datum (in Feld 5034), OPS – Code (in Feld 5035) BSNR und LANR des Operateurs und Pseudoziffer 88115. Wurde auf der Überweisung nicht „Eingriff nach §115b“ vermerkt, entfallen der OPS-Code und die 88115.

  • Abrechnung Praxis:
    • SUG 21 01436 (Post-Op), 31600 (nur innerhalb von 21 Tagen nach OP durch einen Arzt. Die V-Pauschale ist nur bei einem zweiten A-P-K wegen einer anderen Behandlung z. B. Diabetes, möglich.
    • SUG24 V-Pauschale + 31600 (nur innerhalb von 21 Tagen nach OP durch einen Arzt)
  • Werden Leistungen aus dem Hybrid-DRG Katalog nach §115f SGB V erbracht, können Hausärzte die präoperativen Leistungen nach den Ziffern 31010 – 31013 abrechnen. Evtl. muss zusätzlich eine KV-spezifische Pseudoziffer angegeben werden. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer KV.
  • Sonderfall: Der OPS-Code aus der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung ist nicht in Anhang 2 des EBM enthalten. Der Hausarzt rechnet neben der 31600 die Pseudoziffer 88110 ab. Stellenweise müssen zusätzlich KV-spezifische Pseudoziffern angegeben werden. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer KV, ob das notwendig ist.
  • Erfolgte die Behandlung im Krankenhaus können Hausärzte die EBM-Ziffer 31600 auch ohne Überweisung abrechnen.

Diese Sonderregelungen gelten rückwirkend seit dem 01.01.2024 und enden am 31.12.2024.

Weitere Informationen zum Ambulanten Operieren finden Sie auf der KBV-Homepage.