Impfungen nach GOÄ abrechnen – GOÄ-Ziffern 375 - 378
Impfungen sind aktuell ein Thema. Abgerechnet werden diese Leistungen mit den Impfziffern 375 – 378. Aber auch die Ziffern 1 (Beratung), 2 (Wiederholungsrezept) sowie 5 - 8 (körperliche Untersuchungen) sind unter bestimmten Bedingungen möglich.
GOÄ-Ziffer 375 | Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) – gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass | € 4,66
GOÄ-Ziffer 376 | Schutzimpfung (oral) – einschließlich beratendem Gespräch | € 4,66
GOÄ-Ziffer 377 | Zusatzinjektion bei Parallelimpfung | € 2,91 (Diese Ziffer kann nur nach erfolgter Erstimpfung genutzt werden.)
GOÄ-Ziffer 378 | Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf) | € 6,99
!Wichtig!
Corona-Impfungen werden bei Privatpatienten nicht mit diesen Ziffern abgerechnet, sondern nach der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung über die regionale KV. Der Bund trägt die Kosten für Privat- und Kassenpatienten.
- Die Impfung ist ein Behandlungsfall. Wird der Patient schon wegen einer anderen Erkrankung behandelt, ist sie ein weiterer Behandlungsfall.
- In den Ziffern enthalten sind die Nachbeobachtung am Impftag und die Eintragung im Impfpass.
- Die Impfziffern sind Leistungen des GOÄ-Kapitels C. Darum können die GOÄ-Ziffern 1 und 5 nur einmal im Behandlungsfall „Impfung“ genutzt werden.
- Neben den GOÄ-Ziffern 376 - 378 sind die GOÄ-Ziffern 1 und 2 nicht abrechenbar.
- Bei zwei parallelen Impfungen mittels Injektion können die GOÄ-Ziffern 375 + 377 berechnet werden. Dann kann die GOÄ-Ziffer 1 nicht berechnet werden (GOÄ-Ziffer 1 nicht neben 377 s. o.). Hier ist es günstiger die GOÄ-Ziffern 1 und 375 zu liquidieren, bei Mehrfachimpfung mit entsprechendem Steigerungsfaktor.
- Die Untersuchung auf Impffähigkeit ist – im Gegensatz zu den GKV-Regeln – gesondert berechnungsfähig: GOÄ-Ziffern 5 – 8
- Sind die Bedingungen für die GOÄ-Ziffer 4 (Fremdanamnese / Unterweisung Bezugsperson) gegeben, ist diese neben der GOÄ-Ziffer 375 möglich.
- Bei Mehrfachimpfdosen (Diphtherie-Pertussis-Tetanus, Diphtherie-Tetanus, Masern-Mumps-Röteln) ist die GOÄ-Ziffer 375 nur einmal berechnungsfähig.
- Impfstoffe können rezeptiert (GOÄ-Ziffer 2) oder nach den Vorgaben des § 10 GOÄ zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt werden.
- Bei gesetzlich versicherten Patienten sind Reiseschutzimpfungen i. d. R. individuelle Gesundheitsleistungen und werden daher nach der GOÄ liquidiert.
einfache Impfung 1, 5, 375 32,18 €
1(3,4) (Zeitaufwand Impfberatung), 5, 375 37,30 €
1, 7, 375 42,90 €
1, 8, 375 56,31 €
zweifache Impfung 1, 5, 375 32,18 €
5, 375, 377 28,16 €
Mehrfach-Impfung 1, 7, 375 42,90 €
1,7, 375 (3,4) (Mehrfachimpfung) 48,10 €
7, 375, 377 38,88 €
Reiseimpfungen
1. Kontakt: Reiseimpfberatung GOÄ-Ziffern 1 oder 3 (Beratung bzgl. Reiseregion u. empf. Impfungen)
2. Kontakt: Beratung GOÄ-Ziffer 1 (evtl. + Faktorsteigerung), Untersuchung GOÄ-Ziffer 5 oder 7, Impfung GOÄ-Ziffer 375 (bei Mehrfachimpfung 375 + Faktorsteigerung)
*wenn nicht anders gekennzeichnet, Honorar mit Steigerungsfaktor 2,3 berechnet