GOÄ - Wundversorgung in Hausarzt und Kinderarztpraxen - die Möglichkeiten nutzen
Die GOÄ unterscheidet zwischen Wunden versorgen und verbinden. So können Ziffern für das Versorgen einer Wunde neben denen für das Verbinden der Wunde berechnet werden.
Aber auch in der GOÄ gibt es beim Thema Wunden viele Ausschlüsse. Grund ist, wie im EBM, dass die Wundversorgung auch Bestandteil vieler operativer Leistungen ist. In der hausärztlichen-/kinderärztlichen Praxis greifen die Ausschlüsse aber faktisch nicht, da diese i. d. R. keine operative Leistungen erbringen.
Für die hausärztliche-/kinderärztliche Praxis sind diese GOÄ-Ziffern wichtig
Für Verbände
200, 206, 207, 209
Für Wunden
2000, 2001, 2003, 2004, 2006, 2007, 2008, 2009
Die Ziffer für Verbände (GOÄ-Ziffern 200 - 247) gehören zum GOÄ Kapitel C, die Wundversorgung (GOÄ-Ziffern 2000 – 2015) zum GOÄ-Kapitel L. Es sind somit Sonderleistungen neben denen die GOÄ-Ziffern 1 und 5 nur einmal im Behandlungsfall berechnet werden dürfen. Im Einzelfall kann es sinnvoller sein, nicht die „Wundziffern“ sondern die Ziffern 1 und 5 abzurechnen, z. B. wenn der Patient mehrfach im Behandlungsfall Wundversorgung von der Praxis betreut wird.
Verbände
Die Ziffern für Verbände decken die klassischen Wundverbände ab, aber auch Salbenverbände oder stützende Verbände für Zerrungen, Verstauchungen etc.
- GOÄ-Ziffer 200, € 2,62 || Verband, keine Schnell-/oder Sprühverbände und Augen-Ohrenklappen oder Dreieckstücher
- für das Verbinden von Wunden, Salbenverbänden sowie Verbänden zum Versorgen von Hautkrankheiten
- nicht bei Operationen, Punktionen etc. aber für den Verbandswechsel am nächsten Tag /Tagen oder am gleichen Tag, wenn der Verband aufgrund von z. B. Nachblutungen ersetzt werden muss.
- Schnellverbände sind auch vorgefertigte Wundpflaster. Versorgt man eine Wunde mit einem Pflaster oder einem Sprühverband ist zu überlegen, ob diese Leistung nicht mit der GOÄ-Ziffer 2000 (s. u.) berechnet werden kann.
- Möglich bei jeder Größe eines Verbandes.
- GOÄ-Ziffer 206, € 4,08 || Tape-Verband eines kleinen Gelenks
- Kleine Gelenke sind Finger und Zehen
- kann für Kinesio-Tape analog abgerechnet werden
- GOÄ-Ziffer 207, € 5,83 || Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
- große Gelenke sind z. B. Schulter, Ellenbogen, Hand-, Knie- und Fußgelenk, damit kann diese Ziffer bei dem am häufigsten verstauten Gelenk genutzt werden – dem Sprunggelenk
- Abnahme der Verbände (auch Zinkleimverband) kann nicht berechnet werden. Ist mit der Beratungs- und Untersuchungsziffer abgegolten.
- kann für Kinesio-Tape analog abgerechnet werden
- GOÄ-Ziffer 209, € 8,74, je Sitzung || Großflächiges Auftragen von Externa (z. B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken)
- beschränkt auf die Behandlung von Hautkrankheiten im eigentlichen Sinne, Wundheilungsstörungen, Ödeme etc. zählen nicht dazu
- Großteil der Körperregion muss betroffen sein
- bei mehreren Körperregionen nur einmal pro Sitzung
- wird nach Auftragen der Externa aus medizinischen Gründen ein Verband angelegt, kann zusätzlich die GOÄ-Ziffer 200 abgerechnet werden
Wundversorgung
- GOÄ-Ziffer 2000, € 4,08 || Erstversorgung einer kleinen Wunde
- reinigen und verbinden von Wunden ohne Naht, z. B. Schnitt,- Platz- und Schürfwunden.
- klein und groß sind in der GOÄ nicht definiert. Basis kann die Definition aus dem OPS-Katalog sein. Klein: Länge bis 3 cm oder Fläche bis 4 cm2. Eine Fläche > 4 cm2 ist großflächig definiert.*
- GOÄ-Ziffer 2001, € 7,58 || Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
- Gewebekleber gelten im Sinne dieser Legende als Naht, ebenso das Klammern
- Wundnahtstreifen (Strips) werden nicht explizit genannt bzw. ausgeschlossen.
- GOÄ-Ziffer 2002, € 7,58 || Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
- bei großen und stark verunreinigten Wunden
- auch bei kleinen stark verunreinigten Wunden – Legende sagt: groß und/oder stark verunreinigt
- Definition klein / groß s. u. GOÄ-Ziffer 2000
- GOÄ-Ziffer 2004, € 13,99 || Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
*OPS Katalog 2024 unter Operationen an Haut und Unterhaut (5-896.0), bfarm.de
- können bei mehreren Wunden mehrfach abgerechnet werden. Lokalität der einzelnen Wunden in der Rechnung nennen.
- beziehen sich auf die Erstversorgung einer frischen Wunde. Werden ältere, schlecht heilende, chronische Wunden versorgt, kann die 2006 genutzt werden.
- können nicht für die bei Operationen entstandenen Wunden abgerechnet werden.
- können neben den Ziffern 200 – 204 nicht berechnet werden
- GOÄ-Ziffer 2006, € 3,67 || Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde.
- für sekundär heilende Wunden und auch chronische Wunden wie Wundliegen, offenes Bein und diabetischer Fuß
- bei mehreren chronischen Wunden mehrfach möglich
- daneben auch Verbände nach den GOÄ-Ziffern 200 bis 204 abrechenbar
- nicht in einem kurzen Zeitraum neben den GOÄ - Ziffern 2000 bis 2005
- GOÄ-Ziffer 2008 (Wundspaltung) kann zusätzlich angesetzt werden, wenn trotz chirurgischer Wundversorgung eine Narbe wieder geöffnet werden muss
- GOÄ-Ziffer 2007, € 2,33 || Entfernung von Fäden und Klammern
- nur einmal auch wenn mehrere Fäden / Klammern entfernt werden. Die Legende nennt die Mehrzahl: Fäden und Klammern
- Mehrfachberechnung nur bei mehreren Wunden, aber Verhältnismäßigkeit beachten
- daneben kann eine GOÄ-Ziffer für einen Verband z. B. die 200 oder 204 (Druckverband) angesetzt werden
- GOÄ-Ziffer 2008 ist zusätzlich möglich, bei Fäden, die bei schlecht heilender Wunde vorzeitig gezogen ggf. die Wunde eröffnet werden muss.
- auch für Entfernung eines Verweilkatheters
- originär bei Entfernen von Antibiotika-Ketten, deren Einbringung analog
- analog auch für das Entfernen von Drainagen, Redondrainagen, zentralen Venenkathedern, problemloses Entfernung von Zecken und Insektenstacheln
- werden Wundfäden gezogen und Drainagen entfernt ist die Ziffer mehrfach möglich, wenn unterschiedliche Wunden
- GOÄ-Ziffer 2008, € 5,25 || Wund – und Fistelspaltung
- GOÄ-Ziffer 2009, € 5,38 || Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
- nur möglich wenn der Fremdkörper unter der Haut- Schleimhaut ist und nicht oberflächlich entfernt werden kann, z. B. mit einem Tuch abgewischt.
- er muss fühlbar sein
- bei mehreren Fremdkörper mehrfach
- Fremdkörper sind Materialien, die nicht bewusst, z. B. aus medizinischen Zwecken eingebracht werden, wie Implantate
- auch bei Insektenbestandteilen, die unter der Haut liegen und die „herausoperiert“ werden müssen
- GOÄ-Ziffer 200 ist nach den allgemeinen Bestimmungen Kapitel´´ CI nicht möglich, die GOÄ-Ziffer 204 (Druckverband) wäre möglich
Die Vergütung ist hier mit dem 1,0-fachen Satz angegeben. Der Schwellenwert für alle Leistungen ist der Faktor 2,3. Maximal kann mit dem Faktor 3,5 gesteigert werden.
Quellen und weitere Hinweise
GOÄ-Themenseite der Bundesärztekammer
Wezel / Liebold: Der Kommentar zu EBM und GOÄ online (gebührenpflichtig)
GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages online (kostenpflichtig)