Abrechnung Notfalldatenmanagement
Seit Mitte 2020 haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ihre Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden. Das Hinterlegen, Aktualisieren und Löschen dieser Daten wird vergütet.
Die Anlage eines Notfalldatensatzes mit der
EBM-Ziffer 01640 | Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen bestimmter Fachgruppen für die Anlage des Notfalldatensatzes| Vergütung: 80 Punkte | € 9,01
- einmal im Krankheitsfall
- darf nur von Ärzten angelegt werden, die ein umfassendes klinisches Bild vom Patienten haben
- Anlagen reiner Kommunikationsdaten, wie Angehörige oder betreuender Arzt, erlauben die Abrechnung der Ziffer nicht
- TI muss vorhanden sein
Die Überprüfung des Notfalldatensatzes, mit der
EBM-Ziffer 01641 | Zuschlag Notfalldatensatz auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen bestimmter Fachgruppen für die Überprüfung des Notfalldatensatzes. | Vergütung: 4 Punkte | € 0,45
- die Ziffer wird durch die zuständige KV zugesetzt
- einmal im Behandlungsfall
Somit erhält die Praxis diese Ziffer für jeden Behandlungsfall, außer wenn in diesem schon die 01640 oder 01642 abgerechnet wurde.
Das Löschen des Notfalldatensatzes mit der
EBM-Ziffer 01642 | 1 Punkt | € 0,11
- einmal im Behandlungsfall
- in den 3 Quartalen nach der Abrechnung darf die Ziffer nicht genutzt werden.
Eine Hausarztpraxis mit 1.000 Behandlungsfällen legt im Quartal bei 100 Patienten den Notfalldatensatz an. Das ergibt
- bei 100 Patienten über die EBM-Ziffer 01640 (rechnet die Praxis ab): 100 x 80 Punkte = 8.000 Punkte x 0,112662 Euro* = € 901,30
- bei 900 Patienten über die EBM-Ziffer 01641 (setzt die KV zu): 800 x 4 Punkte = 3.200 Punkte x 0,111244 Euro* = € 360,52.
Somit erhält die Praxis im Quartal € 1.261,82 für das Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur – TI
- eHealth-Konnektor
- Update der Praxissoftware für das NFDM
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
- Kartenterminal (je angefangene 625 Betriebsstättenfälle finanziert die KV ein zusätzliches Kartenterminal)
Weitere Informationen finden Sie auf der KBV-Homepage
*Fallpunktwert 2022