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Grundsätzliches

 

EBM-Ziffer 01435 – Eine unterbeachtete Ziffer

Die  Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale (EBM-Ziffer 01435) bewertet mit 88 Punkten (€ 10,50) führt oft ein unberechtigtes Schattendasein. Der Grund dafür ist in vielen Fällen ein "Missverständnis". Die Einschränkung , dass bei einer im Arztfall abgerechneten Versicherten-, Grund- und /oder Konsiliarpauschale die Ziffer nicht genutzt werden kann, wird auf den Behandlungsfall bezogen. Damit wäre die Ziffer tatsächlich nur eine Ziffer für wenige Fälle. Die Einschränkung bezieht sich aber auf den Arztfall und das eröffnet einige Möglichkeiten , besonders bei Telefonkontakten in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Medizinischen Versorgungszenten (MVZ). Auch bei der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)  kann die 01435 genutzt werden.

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GOÄ - Wundversorgung in Hausarzt und Kinderarztpraxen  - die Möglichkeiten nutzen

Verglichen mit dem EBM hat die GOÄ mehr Möglichkeiten die Wundversorgung zu berechnen. Das ist Chance und Risiko. Chance eine adäquate Vergütung für seine Leistungen zu bekommen. Risiko die bestehenden Möglichkeiten nicht zu nutzen. Wussten Sie z. B. dass man die GOÄ-Ziffer 2007 analog für das Entfernen einer Zecke nutzen kann oder die GOÄ-Ziffer 200 neben der GOÄ-Ziffer 2006 möglich ist?

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EBM - Wundversorgung in Hausarzt- und Kinderarztpraxen  - kein Honorar verschenken

Ein Blick in die Abrechnung von Haus- und Kinderarztpraxen zeigt oft, dass die „Wundziffern“ (02300 – 02313) nicht, selten oder zu wenig genutzt werden. Dabei bietet der EBM Möglichkeiten mit denen Haus- und Kinderärzte ihre Wundversorgung abrechnen können – von der Schürfwunde bis zur Versorgung eines Ulcus cruris (offenes Bein).

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MFA-Besuche | Abrechnungsmöglichkeiten für Haus- und Fachärzte

MFA-Besuche sind im EBM delegationsfähige, ärztlich angeordnete Hilfeleistungen. Diese werden vergütet. Wie hoch das Honorar ist, hängt ab von der Qualifikation der MFA, der Facharztrichtung und der Praxisgröße. Mit den Honorar wird nicht nur diese für die Gesundheitsvorsorge wichtige Leistung honoriert, sondern auch die MFA - Qualifizierung gefördert.

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Abrechnung Notfalldatenmanagement 

 

Seit Mitte 2020 haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ihre Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden. Mit den EBM-Ziffern 01640, 01641 und 01642 wird das Hinterlegen, Aktualisieren sowie Löschen der Daten vergütet. 

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Terminservice-Versorgungsgesetz (TSVG) – Chancen zur extrabudgetären Vergütung

Mit dem TSVG sollen Patient*innen schneller einen benötigten Arzttermin bekommen. Im Gesetz wurde auch festgelegt, dass der Mehraufwand für die Praxen zusätzlich vergütet wird. Dies erfolgt über Zuschläge, neue EBM-Ziffern und dadurch, dass die gesamte Behandlung dieser Patienten extrabudgetär ist.

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Impfungen nach GOÄ abrechnen – GOÄ-Ziffern 375 - 378

 

Impfungen sind aktuell ein Thema. Abgerechnet werden diese Leistungen mit den Impfziffern 375 – 378. Aber auch die Ziffern 1 (Beratung), 2 (Wiederholungsrezept) sowie 5 - 8 (körperliche Untersuchungen) sind unter bestimmten Bedingungen möglich. 

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Zusätzliches Honorar für Patientenversorgung im Pflegeheim

Praxen, die mit einem Pflegeheim einen Kooperationsvertrag geschlossen haben, können zusätzliche Leistungen abrechnen und zwar die EBM-Ziffern 37100, 37102, 37105, 37113 und 37120. Dazu muss der zuständigen KV der abgeschlossene Vertrag vorliegen.

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Telekonsil in größerem Umfang möglich

 

Bislang waren Telekonsilien auf Befundbeurteilungen von Röntgen- und CT-Aufnahmen beschränkt. Seit Oktober 2020 gibt es deutlich erweiterte Möglichkeiten.

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Abrechnung Videosprechstunde

 

Grundsätzlich werden bei einer Videosprechstunde die „normale“ Versicherten– Grund- oder Konsiliarpauschale und, wenn die entsprechenden Abrechnungsbedingungen vorliegen, die jeweiligen Zuschläge abgerechnet.

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Abrechnungsregeln für telemedizinische Leistungen in der GOÄ

 

Um Klarheit zu schaffen wie bei Privatpatienten telemedizinische Leistungen abgerechnet werden können, hat die Bundesärztekammer Abrechnungsempfehlungen veröffentlicht. Die Regelungen im Detail...

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Abrechnung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in EBM und GOÄ

 

Seit 01.01.2022 ist das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (HI) Kassenleistung. Für die Abrechnung wurden verschiedene Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen. Die Leistungen werden extrabudgetär vergütet, also zu festen Preisen. Für die GOÄ-Abrechnung gibt es entsprechende Empfehlungen der Bundesärztekammer für die Analogabrechnung.

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ePA-Abrechnung

 

Seit 01. Juli 2021 haben Patienten ein Anrecht darauf, dass Ärzte und Psychotherapeuten Befunde, Therapiepläne etc. in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegen. Seit dem 01.01.2022 stehen auch die EBM-Ziffern fest, mit denen die ePA-Pflege vergütet wird - extrabudgetär. Dies sind die EBM-Ziffern 01648, 01647 und 01431.

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Die Zervixkarzinom-Früherkennung: Inhalte – Abrechnung - Anforderung

 

Seit 01.01.2020 können alle gesetzlich versicherten Frauen ab einem Alter von 20 Jahren ein Vorsorge-Angebot in Anspruch nehmen, bei dem Frauen ab einem Alter von 35 Jahren auch die molekularbiologische Untersuchung auf humane Papillomaviren (HPV) angeboten wird.

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Behandlungsfall, Arztfall, Krankheitsfall, Betriebsstättenfall und Arztgruppenfall

 

Den Behandlungsfall gibt es in EBM und GOÄ. Arztfall, Krankheitsfall, Betriebsstättenfall und Arztgruppenfall existieren es nur im EBM. Diese Differenzierung ist immer dann relevant wenn Ärzte kooperieren. Primär betrifft das Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Sie spielen aber auch in speziellen Kooperationsformen wie der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) eine Rolle.

Zur Mengenbegrenzung bestehen .......

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