Besser: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung

Gerichte und Datenschützer sehen die Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten per Telefax zunehmend kritisch. Zur Datenübertragung per Telefax werden heutzutage keine exklusiven Telefonleitungen mehr genutzt, sondern die Daten digital über Internet-Technologie transportiert. Oft existiert beim Empfänger gar kein reales Fax-Gerät mehr ‒ eingehende Faxe werden automatisch in E-Mails umgewandelt und an E-Mail-Postfächer weitergeleitet. Das Fax habe daher an Vertraulichkeit eingebüßt, heißt es in einer juristischen Expertise von Frielingsdorf Consult.

Insbesondere für die Versendung sensibler Gesundheitsdaten sollte auf das Fax verzichtet und stattdessen Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragungswege (zum Beispiel der TI-Dienst KIM) oder der klassischen Postweg genutzt werden. Wer am Telefax festhalten möchte, sollte Wert auf Sorgfalt und technische Maßnahmen legen, die verhindern, dass Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden. So könne Verstößen gegen Patientenrechte, Bußgeldern und weiteren Unannehmlichkeiten vorgebeugt werden.