Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, die Versicherteninformation zur Darmkrebs-Früherkennung zu überarbeiten. Die Fachgesellschaft kritisiert, dass das eigentliche Ziel der Broschüre mit abstrakten Statistiken ad absurdum geführt werde. So heißt es darin zum Beispiel: „Von 1000 Frauen im Alter von 50 Jahren sterben an Darmkrebs ohne Stuhltest 1, mit Stuhltest 0 bis 1.“ Christa Maar von der mitunterzeichnenden Felix-Burda-Stiftung erklärte dazu: „Es dürfte selbst Menschen mit hoher Gesundheitskompetenz schwerfallen, anhand solcher Aussagen für sich den Nutzen der Untersuchung zu erkennen und sich für die Teilnahme zu entscheiden. Wenn es dann außerdem noch heißt, ,Es ist nicht nachgewiesen, dass der Stuhltest Darmkrebs vorbeugen kann‘, dann wird einem die Nicht-Teilnahme geradezu nahegelegt.“

 

Gesundheitskompetenz verschlechtert sich

Maar verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein aktuelles Forschungsprojekt der Uni Bielefeld. Demnach finden es drei Viertel der befragten Teilnehmer (2000 Frauen und Männer ab 18 Jahren) schwierig, Gesundheitsinformationen richtig einzuschätzen. Ein Vergleich der Erhebungen zwischen 2014 und 2020 zeige, dass sich die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung verschlechtert habe. Diese Entwicklung sei auch deshalb ernst zu nehmen, weil eine geringe Gesundheitskompetenz viele negative Folgen habe. Sie sei mit ungesundem Verhalten wie geringer Bewegung, schlechter Ernährung und häufigerem Übergewicht verbunden, ebenso mit mehr Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und intensiverer Nutzung von Notfalldiensten.

 

Kritik auch an NIPT-Patienteninfo

In der Kritik steht auch die „Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik“. Nach Einschätzung des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) formuliert der G-BA darin keine klare medizinische Indikation für den Bluttest, sondern koppelt die Kostenübernahme für den Test lediglich an die individuelle Situation der Schwangeren. „Eine deutliche medizinische Empfehlung, bei welcher Schwangeren der NIPT-Test durchgeführt werden sollte, fehlt in den Ergänzungen der Mutterschaftsrichtlinien des G-BA“, sagt die BVNP-Vorsitzende Dr. Nilgün Dutar. Der G-BA ist derzeit in seinen finalen Überlegungen zu der Frage, für wen der Test zur Kassenleistung werden sollte.

 

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