Die Corona-Pandemie verdeutlicht, wie wichtig ein rascher Erregernachweis ist, zum Beispiel für die Entscheidungen über Isolation und Therapie. Doch das gilt nicht nur für SARSCoV-2, sondern auch für andere Erreger, etwa von gastroenteralen, sexuell übertragbaren oder Atemwegsinfektionen. Die Herausforderung ist jeweils, dass klinische Symptome allein keine eindeutige Diagnose ermöglichen und gleichzeitig rasches Handeln erwünscht ist.
Multiplex-PCR-Verfahren weisen mehrere Erreger in einem Laboransatz nach, in der Regel mit einem Ergebnis innerhalb von 24 – 36 Stunden. Vom 1. Juli an werden diese Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Denn die Kostenträger erkennen zunehmend die Bedeutung der Erregerdiagnostik und haben deren Förderung im EBM bereits mit der Einrichtung der Ausnahmekennziffer 32004 begonnen. Die Ziffer 32004 ermöglicht mikrobiologische Untersuchungen, z.B. „Erreger und Resistenz“ oder „Pathogene Keime im Stuhl“, ohne Belastung des Praxis-Fallwertes.
Keine finanzielle Belastung für einsendende Praxen
Zum 1.7.2022 folgt nun die Aufnahme der Multiplex-PCR für die Untersuchung respiratorischer, gastrointestinaler und sexuell übertragbarer Erreger in den EBM. Die entsprechenden EBM-Ziffern sind im Ziffernkranz der Ausnahmekennziffer 32006 enthalten. So belasten diese Untersuchungen nicht den Fallwert der Praxis. Für die dadurch entstehenden Kosten wurden zusätzliche Mittel für den Honorartopf bereitgestellt.
Bitte an Ausnahmekennziffern denken
Wir bieten für die genannten Erregergruppen schon seit einiger Zeit Multiplex-PCR-Untersuchungen an. Nutzen Sie diese effektive und rasche diagnostische Möglichkeit jetzt auch für Ihre Kassenpatienten. Denken Sie bei der Anforderung an die 32006. In unserem elektronischen Leistungsverzeichnis finden Sie diese unter dem Suchbegriff „Multiplex-PCR“. In Kürze erhalten Sie detaillierte Informationen zu unserer Multiplex-PCR, welche Erreger jeweils erfasst werden, wann die Kultur die bessere Alternative ist, und alles Weitere.