Ab April können nur noch eArztbriefe versendet und abgerechnet
werden, wenn die Praxis dafür den Kommunikationsdienst
KIM nutzt. Dieser ist auch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die ab Oktober 2021 Pflicht wird, notwendig. Der Dienst funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt.
Zugelassene Anbieter von KIM-Diensten sind derzeit die CompuGroup Medical, Akquinet/KBV (kv.dox) und die Telekom. Für die Einrichtung eines KIM-Dienstes erhalten Praxen einmalig 100
Euro sowie 23,40 Euro pro Quartal für die laufenden Betriebskosten. Ein Infoblatt steht bei der KBV zum Download bereit: