Zur Erinnerung: Ab 1. Juli müssen alle Vertragsarztpraxen weitere digitale Anwendungen in ihr Praxisverwaltungssystem implementieren. Geschieht dies nicht rechtzeitig, drohen pauschale Honorarkürzungen . Ein Überblick:
- Elektronischer Heilberufsausweis
Der eHBA zählt jetzt zur notwendigen technischen Ausstattung – unter anderem für die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept). Er muss bei der Landesärztekammer beantragt werden .
- Elektronische Patientenakte
Vertragsärzte müssen bis zum 30. Juni 2021 nachweisen, dass sie über die erforderliche Ausstattung für die ePA verfügen. Befüllt werden kann die ePA voraussichtlich nach Abschluss der Testphase im dritten Quartal 2021.
- Elektronisches Rezept
Als freiwillige Anwendung startet das eRezept am 1. Juli für Testteilnehmer (50 Arztpraxen und 120 Apotheken) in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Ab Oktober soll die freiwillige Teilnahme bundesweit möglich sein – verpflichtend wird’s dann zum Jahreswechsel 2021/22.
Die KBV erklärt, dass für die Ausdrucke von eRezepten und eAU im Normalfall die vorhandenen Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker verwendet werden können. Sie mache somit keine Vorgaben zur Nutzung bestimmter Druckermodelle.
Wir bieten online-Seminare auch zu diesem Themenbereich an. Die nächste Veranstaltung findet statt am 7. September 2021, anmelden können Sie sich hier schon jetzt.