Seit Mitte Juni kann die Corona-Warn-App aufs Smartphone geladen werden. Beim Hinweis auf ein „erhöhtes Infektionsrisiko“ wird dem User die Kontaktaufnahme mit seinem Hausarzt empfohlen. Nimmt der Haus- oder Facharzt bei diesen Patienten einen Abstrich für einen PCR-Test auf SARS-CoV-2 vor, ist diese Leistung (91 Punkte/10 Euro) mit der neuen EBM-Ziffer GOP 02402 abzurechnen. Bei Corona-Warn-App-Fällen ist die Pseudo-GOP 88240 nicht zulässig. In der Abrechnung sollte aber immer die GOP 32006 mit dokumentiert werden, damit die Zusatzpauschale nicht den Wirtschaftlichkeitsbonus belastet.

Für die Beauftragung der Laborleistung ist der neue Vordruck Muster 10 C zu verwenden. Bis zur Veröffentlichung ist das Muster 10 zu verwenden und im Feld „Auftrag“ explizit die Laborpauschale 32811 anzugeben.

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