Datenschutz für Bewerber
1. Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern
Ab 25.05.2018 gilt einheitlich für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). In Deutschland wird die DSGVO präzisiert durch das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG). Vorher war der Datenschutz in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt, insbesondere auch den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern auf eine Stelle in unserem Unternehmen ist gemäß DSGVO ohne gesonderte Einwilligungserklärung erlaubt, sofern sie ausschließlich dem vorgesehenen Zweck der Bewerbung dient. Es bestehen aber Informationspflichten gegenüber den Bewerbern, welche Daten für welche Zwecke verarbeitet und an wen diese ggf. übermittelt werden.
1.1 Bewerberdaten
Die für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten werden vom Bewerber selbst eingereicht. Dazu gehören insbesondere:
- Name und Anschrift
- Kommunikationsdaten
- Geburtsdatum
- Familienstand, Anzahl der Kinder
- Nationalität
- Lebenslauf mit Ausbildung und beruflichem Werdegang
- Arbeitszeugnisse
Die Bewerbungsunterlagen werden digital an unsere Personalabteilung gesandt und von dort dem für die ausgeschriebene Stelle verantwortlichen Abteilungsleiter und bei Bedarf der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt.
1.2 Verwendung der Bewerberdaten
Die vom Bewerber zur Verfügung gestellten Unterlagen werden sorgfältig aufbewahrt und keinen unbefugten Dritten Einsicht gewährt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen bei Abschluss eines Arbeitsvertrags in die Personalakte aufgenommen, die in der Personalabteilung unter Verschluss aufbewahrt wird.
Kommt kein Arbeitsvertrag zustande, werden Ausdrucke Ihrer Bewerbungsunterlagen vernichtet (zertifizierter Datenmüll-Entsorger) oder per E-Mail zugesandte Bewerbungen werden in den Postfächern aller am Auswahlprozess Beteiligten nach max. 6 Monaten gelöscht.
Sollte eine Bewerbung für die Bioscientia GmbH weiterhin interessant sein, fragen wir schriftlich beim Bewerber an, ob wir die Unterlagen zur Verwendung bei einer zukünftigen passenden Stellenausschreibung aufbewahren dürfen. Die Unterlagen werden nur dann aufbewahrt, wenn wir vom Bewerber dafür eine schriftliche Bestätigung erhalten (E-Mail ist ausreichend). Die Übermittlung in ein Drittland ist nicht vorgesehen. Automatisierte Entscheidungsfindungen und Profilings finden nicht statt.
2. Verantwortliche für den Datenschutz
2.1 Geschäftsführer
Dr. Oliver Harzer (MBA)
Frank Exner
Bioscientia Institut für Medizinische Diagnostik GmbH
2.2 Beauftragte für den Datenschutz
Die Gesellschaft hat externe Datenschutz-Beauftragte, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen:
Externer Datenschutzbeauftragter:
intersoft consulting services AG
Vanessa Martin
Beim Strohhause 17
20097 Hamburg
DSB-bioscientia@intersoft-consulting.de
Interne Datenschutzabteilung:
Marie-Christin Wietzel
Tel: +49 6132 781 7413
Tanja Brodt
Tel: +49 6132 781 7215
3. Recht auf Auskunft, Aufsichtsbehörde
3.1 Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten
Gemäß Art. 15 – 17 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht, von den Verantwortlichen der Gesellschaft Auskunft über Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen – auch darüber, ob und welche Daten an andere Empfänger übermittelt wurden. Sie haben das Recht, dass unrichtige Daten berichtigt und nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.
3.2 Aufsichtsbehörde
Wenn Sie Verstöße gegen den Datenschutz erkennen oder vermuten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Internet: https://www.datenschutz.rlp.de/de/startseite/