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32004 | Ausnahmekennziffer für gezielten Antibiotikaeinsatz

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Vereinfacht ausgedrückt: immer dann, wenn Sie mit Hilfe einer mikrobiologischen Laboruntersuchung entscheiden müssen, ob ein Antibiotikum notwendig ist oder welches Sie einsetzen können. Die Ausnahmekennziffer 32004 können Sie aber auch dann nutzen, wenn eine initiale Therapie nicht erfolgreich war und Sie für die Auswahl des Folge-Antibiotikums eine mikrobiologische Labordiagnostik veranlassen.

Der exakte Wortlaut der Legende zur Ausnahmekennziffer 32004 ist: „Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung.“

Nein, diese Angabe ist unabhängig vom positiven Befund. Sie können die Ausnahmekennziffer immer dann einsetzen, wenn die Untersuchungsindikation der 32004 erfüllt ist.

Praktisch bei allen Materialien, die von Ihnen zur mikrobiologischen Untersuchung ins Labor geschickt werden: Abstrich, Stuhl, Sputum, Urin, aber auch Bronchiallavage, Punktat, Blutkulturen, Biopsien, Exsudat und Liquor.

Die Kulturanlage, die Differenzierung der gewachsenen Bakterien und die Empfindlichkeitstestungen (Antibiogramm). Somit praktisch alle notwendigen Untersuchungen, um Keime anzuzüchten, zu identifizieren und ein Antibiotikum zu empfehlen.

Nein. PCR-Untersuchungen sind nicht im Ziffernkranz der Ausnahmekennziffer 32004 enthalten. Handelt es sich um meldepflichtige Erkrankungen, können Sie die Ausnahmekennziffer 32006 nutzen und so in vielen Fällen Ihren Fallwert um diese Untersuchungen reduzieren.

Nein, CRP ist nicht im Ziffernkranz. Eine Alternative ist Procalcitonin (PCT). Mit PCT können Sie ebenfalls eine bakterielle von einer viralen Infektion unterscheiden – nach aktueller Datenlage sogar zuverlässiger als mit CRP. Zusätzlich ist die Untersuchung im Zifferkranz der 32004 enthalten und belastet Ihren Fallwert nicht.

 


Hintergrund zur Aufnahme der Ausnahmekennziffer 32004
Antibiotikaresistenzen sind eine der drängendsten Herausforderungen für die Gesundheitsversorgung im 21. Jahrhundert. Nationale Initiativen wie die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020 weitergeführt als DART 2030) der Bundesregierung und die der internationalen Gemeinschaft im Rahmen der G20, der UNO und der WHO sollen dazu beitragen, die Wirksamkeit der vorhandenen Antibiotika zu erhalten und eine weitere Ausbreitung der Resistenzepidemie zu verhindern (Dtsch Arztebl 2017). Ein wichtiger Bestandteil der Initiativen ist eine möglichst rationale Antibiotika-Verordnung. Um die Ärzte dabei zu unterstützen, hat die KBV zum 01.07.2018 nicht nur neue mikrobiologische Untersuchungen im EBM aufgenommen, sondern mit der 32004 auch eine neue Ausnahmekennziffer geschaffen. Durch diese belasten die mikrobiologischen Untersuchungen nicht den Fallwert des anfordernden Arztes und sichern ihm somit den Wirtschaftlichkeitsbonus. Diese Änderungen ermöglichen eine rationale Verordnungsweise zur schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie oder zur Therapiedeeskalation bei notwendigem empirischen Therapiebeginn.