Nach den aktuellen KBV-Regelungen müssen SARS-CoV-2 Untersuchungen indikationsabhängig mit dem Muster 10 C oder dem OEGD-Schein angefordert werden. Für andere Analysen dürfen diese Formulare nicht verwendet werden, auch nicht für die Influenza-Untersuchung, die evtl. parallel durchgeführt werden soll.

Im Labor dürfen wir unzulässig angeforderte Analysen nicht durchführen. Wir sind verpflichtet, zuvor das "richtige Formular" bei Ihnen anzufordern. Dies würde zusätzlichen Aufwand auf beiden Seiten sowie eine verlängerte Befundlaufzeit bedeuten.

Mit zwei Scheinen für zwei Untersuchungen geht es schnell und regelkonform:

  • Für SARS-CoV-2-PCR Muster 10 C oder OEGD-Schein verwenden,
  • für die Influenza-PCR Muster 10 mitschicken.

Wir rechnen damit, dass mit Beginn der Erkältungszeit der Wunsch nach diesen "Doppeluntersuchungen" zunehmen wird.