Jeden Corona-Verdachtsfall im Labor zu testen wäre wünschenswert, ist momentan aber nicht zeitnah zu leisten: Wir müssen die Testkapazitäten vor allem für Erkrankte vorhalten. Daher hat das Robert-Koch-Institut am 24.3.2020 die Fallkriterien nachdefiniert.
Das Kriterium „Auftreten von Symptomen einer Atemwegserkrankung“ bleibt nach wie vor eine wichtige Voraussetzung für einen Labortest. Ärzte sollten das überprüfen, bevor eine Überweisung zum PCR-Erregernachweis ausgestellt wird.
Die Charité hat diesen Fragebogen entwickelt. Nach ein paar Antworten in der App erhält man individuelle Handlungsempfehlungen.