Bis zum Ende der Sommerferien hatten alle Reiserückkehrer Anspruch auf eine kostenfreie PCR-Testung. Seit dem 15. September ist das nicht mehr so. Kurzfristig wurde vom Bundesgesundheitsministerium die Änderung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht und sofort gültig.

Diese Elemente sind neu gegenüber den Regeln vom 1. August: 

  • nur noch Reiserückkehrer aus Risikogebieten haben einen Anspruch auf einen Test
  • das gilt auch für Risikogebiete innerhalb Deutschlands
  • der Test ist kostenlos, sofern er innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr gemacht wird
  • der Aufenthalt in einem Risikogebiet muss weiterhin nachgewiesen werden, z.B. durch  Bordkarte, Ticket, Hotelrechnung, Tankquittung oder ähnliches

Es gilt unverändert eine 14 -tägige Quarantäne, die aufgehoben wird durch

  • ein negatives Testergebnis aus dem Reiseland, nicht älter als 48h oder
  • ein negatives Testergebnis von einem in Deutschland durchgeführten Test;
    Hier gibt  es unterschiedliche Regeln in den Bundesländern

Die angepassten Bestimmungen gelten zunächst bis Ende September.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung legte zum Zeitpunkt dieser Meldung fest, dass auf dem Anforderungsschein für die Laborbestimmung der Testgrund angekreuzt sein muss.