Die Bioscientia-Labore bieten ab sofort einen Test zum Nachweis von IgA- und IgG-Antikörpern gegen das SARS-CoV-2 an. Der Test wird aus Serum-, Heparin- oder EDTA-Plasma durchgeführt. Er ist aktuell keine Kassenleistung und mit dem IGeL- oder einem Privatschein zu beauftragen. Noch liegt keine Falldefinition des RKI vor, die als Entscheidungs-Kriterium für eine Indikation zum Testen dienen könnte. Daher empfehlen wir die Anforderung des Antikörpernachweises zur Bestätigung einer frischen SARS-CoV-2-Infektion.
Alle Testhersteller, mit denen wir in Kontakt stehen, melden hoch gefahrene Produktionskapazitäten. Sie rechnen mit einer ausreichenden Lieferfähigkeit für den anstehenden Bedarf in deutschen Laboratorien ab dem 20. April. Proben, die Sie uns bis dahin schicken, werden wir sorgsam archivieren und sofort nach Herstellen der Testbereitschaft untersuchen. Alternativ senden Sie uns entsprechend frische Seren ab der Woche nach Ostern.
Sofern keine Pandemie bedingten Engpässe bei der Lieferung von Testbestandteilen auftreten, erfolgt die Bearbeitung der Proben taggleich.
Hinweise zur Interpretation der Befunde:
Erste Studien mit Seren von Patienten mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion und verschiedenen Testsystemen haben wie erwartet ergeben, dass sich im Verlauf einer Infektion nach 1-4 Wochen nachweisbare Antikörper entwickeln.
Die Antikörper-Tests dienen dabei primär zur Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion und unterstützen den direkten Erregernachweis.
Zur häufig gewünschten Verwendung, nämlich der Bestätigung einer Immunität gegen SARS-CoV-2, liegen aktuell noch keine ausreichenden Daten vor.
Kreuzreaktivitäten sind für die von uns getesteten Systeme u.a. gegen andere Betacoronaviren wie OC-43 und SARS-CoV-1 beschrieben. Der Testhersteller gibt die Spezifität für den IgG-Nachweis mit 98,5%, für den IgA-Nachweis mit 92,5% an. Außerdem zeigte der IgA-Test 12,7% positive Ergebnisse in einem Blutspenderkollektiv, das vor der Pandemie gesammelt worden ist.
Aus diesen Gründen konzentrieren wir unsere Testkapazitäten zunächst auf den Nachweis von Antikörpern bei bestätigt PCR-positiven Fällen. Somit kann z.B. die Erzeugung von Immuntherapeutika (Plasmaspenden) unterstützt werden.