Das RKI hat den „Fall unter differenzialdiagnostische Abklärung“ zusätzlich neu beschrieben. Die Definition umfasst folgende Patientengruppen:

  • Akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber + Aufenthalt in Regionen mit COVID-19-Fällen bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn; www.rki.de/regionen-mit-covid-19-faellen
  • Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose + ohne erfassbares Expositionsrisiko

Diese Fälle unterscheiden sich vom „Begründeten Verdachtsfall“ dadurch, dass bei Anforderung einer PCR-Untersuchung auf Coronaviren nicht automatisch eine Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen muss. Sie ist erst notwendig, wenn der Verdacht durch einen positiven Laborbefund bestätigt wurde. Mit dieser Neuerung können jetzt erstmals klinische Verdachtsfälle, die keinen nachweisbaren Kontakt zu einem Infizierten hatten, getestet werden – ohne die aufwändige Meldung beim Gesundheitsamt.

Alle Falldefinitionen und weitere aktuelle Informationen zu COVID-19 / SARS-CoV-2 finden Sie auf der Homepage des Robert- Koch Instituts, ebenso genaue Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Verdachtsfällen.

Informationen zur Anforderung der SARS-CoV-2-Diagnostik finden Sie hier.