Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) endet am 28.02.2023, der Bund übernimmt dann nicht mehr die Kosten für präventive SARS-CoV-2–Tests. Die Folgen für Ärzte, die eine Corona-PCR im Labor beauftragen möchten:

  • Mit dem OEGD-Schein können ab dem 01.03.2023 keine Corona-Untersuchungen mehr angefordert werden. Die medizinischen Labore dürfen die PCR nicht mehr zulasten des Staates abrechnen.

  • (Aktualisierung vom 27.2.): Das Muster 10C wird ebenfalls abgeschafft, sodass Ärzte bei klinischem Verdacht auf SARS-CoV-2 kurative Untersuchungen mit dem üblichen Muster 10 veranlassen können. Der Fallwert der Praxis bleibt dabei weiterhin unbeeinflusst.