In den vergangenen Wochen haben wir die drei führenden Elisa-Testsysteme validiert und weitere Sicherheit in Bezug auf die Test-Aussagen gewonnen, selbst wenn PCR-Vorbefunde nicht vorliegen. Außerdem setzen wir die neue Vorgabe der KBV vom 7. Mai um und bieten den Nachweis von Antikörpern gegen das SARS-CoV-2 als Kassenleistung an. Die Rahmenbedingungen in Kürze: 

  • Die GKV zahlt den Antikörpertest, wenn er ab der zweiten Woche nach Beginn von Atemwegs-Symptomen durchgeführt wird. Insbesondere bei milden Symptomen und daher nicht erfolgter PCR-Untersuchung ist die Bestimmung von Gesamt- oder IgG-Antikörpern sinnvoll.
  • Das erlaubt den indirekten Nachweis einer COVID-19-Erkrankung auch ohne PCR-Resultat.
  • Nicht übernommen werden die Kosten für Bestimmungen von IgA- oder IgM-Antikörpern. Ihr Nachweis ist als Privatleistung nach wie vor möglich, z.B. im Rahmen von Prävalenzstudien oder betriebsmedizinischen Untersuchungen.
  • Der positive indirekte Erregernachweis über den Antikörpertest muss ebenso dem Gesundheitsamt gemeldet werden wie der positive Direkt-Nachweis.

Unter diesen Voraussetzungen also ist der Antikörpernachweis eine Leistung der GKV, wobei die Laboruntersuchung den Fallwert der Praxis mit jeweils 11,10 Euro belastet.