Schwangeren mit rhesus-negativem Blutgruppenmerkmal kann jetzt ein sicheres Verfahren zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Die molekularbiologische Untersuchung erfolgt an zellfreier fetaler DNA aus mütterlichem Blut. Labordiagnostik (01869) und fachgebundene genetische Beratung (01788) wurden zum 1. Juli als neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen. Die GOP 01869 für die Laboruntersuchung ist einmal je Schwangerschaft berechnungsfähig und mit 905 Punkten bewertet.
Zuverlässige Ergebnisse ab der achtzehnten Schwangerschaftswoche
Etwa 17% der schwangeren Frauen in Deutschland sind Rhesus-D-negativ (RhD-negativ). Davon tragen ca. 60 % einen RhD-positiven Feten aus, was eine Immunreaktion bei der RhD-negativen Schwangeren auslösen und beim Kind den Morbus haemolyticus neonatorum hervorrufen kann. Bisher erhielten alle RhD-negativen Schwangeren in der 28.-30 Schwangerschaftswoche eine Anti-D-Prophylaxe um eine Immunreaktion zu verhindern. Die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors ist ab der 12. SSW möglich, wobei die Menge an zirkulierender fetaler DNA zu diesem Zeitpunkt noch gering ist. Zuverlässige Ergebnisse bringt die Messung ab der 18. SSW.
Der Test ermöglicht nun eine gezielte Rhesusprophylaxe und darf vorerst nur bei Einlings-Schwangerschaften durchgeführt werden. Er belastet nicht den praxisspezifischen Fallwert.
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