Keine Übergangsregel!
Zum 01.10.2020 führt die KBV das neue Muster 10 und 10 A ein. Ab diesem Stichtag müssen Sie alle Laboruntersuchungen mit den neuen Formularen überweisen/beauftragen.
Gleichzeitig dürfen wir nur noch dann Untersuchungen durchführen, wenn uns das neue Formular vorliegt. Erhalten wir ein altes Formular, müssen wir zuerst das „richtige“ Formular bei Ihnen anfordern. Das bedeutet für beide Seiten einen zusätzlichen Aufwand und verlängerte Befundlaufzeiten.
Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie für Ihre Praxis rechtzeitig zum 01.10.2020 die neuen Formulare bei Ihrer KV bestellen. Einige KVen bieten sogar den Service und liefern unaufgefordert die neuen Formulare termingerecht in die Praxis. Nutzen Sie Kombischeine von uns? Dann denken Sie bitte auch daran , diese zeitnah anzufordern. So können Sie der Umstellung entspannt entgegen sehen.
Wenn Sie star.net Labor oder den Blankoformulardruck in Ihrer Praxis nutzen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Die neuen Formulare sind automatisch zum 01.10. im Programm hinterlegt.
Die Scheine selber bedeuten für Ihren Praxisablauf keine wesentlichen Änderungen.
Die Neuerungen
Muster 10
- Das Feld Kennziffer lautet jetzt Knappschaftkennziffer. Dieses ist nur relevant, wenn Sie Versicherte der Knappschaft behandeln
- Sie können die Schwangerschaftswoche angeben
Muster 10A
- Das Feld Kennziffer lautet jetzt Knappschaftkennziffer. Dieses ist nur relevant, wenn Sie Versicherte der Knappschaft behandeln
- Sie können die Schwangerschaftswoche angeben
- Diagnosenfeld entfernt
- Laboranalysen der Gesundheitsuntersuchung in einem Block zusammengefasst
- folgende Felder für klinisch wenig relevanten/seltene Untersuchungen in der LG wurden entfernt (sind aber weiterhin als Leistungen des EBM-Kapitel 32.2 anforderbar)
- Differential-Blutbild
- Fibrinogen
- CK-MB
- TSH nach TRH
- Amylase im Urin
- Schwangerschaftstest